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Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG

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28.03.2024

Ende der Umsatzsteuersenkung – Meldung des Zählerstands möglich.

Ab dem 1. April 2024 ist für Erdgas wieder die ursprüngliche Umsatzsteuer („Mehrwertsteuer“) von 19% gültig. Die Bundesregierung hatte diese im Oktober 2022 auf 7% gesenkt, um die Gesellschaft zu entlasten. Diese Senkung läuft nun aus und wurde seitens der Regierung nicht verlängert. Die Berechnung der Verbrauchsmengen zum Stichtag dieser Änderung erfolgt auf der Basis temperaturgewichteter Gradtagszahlen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, uns Ihren am 31.03.2024 abgelesenen Zählerstand binnen 10 Tagen zu melden. Dann wird dieser der Abrechnung zugrunde gelegt. Hier geht es zur Online-Zählerstandsmeldung.

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