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02.03.2026

Neues Gebäudeenergiegesetz: 65-Prozent-Regel fällt – Zukunft für Gasheizungen

In Berlin hat sich die Bundesregierung auf Eckpunkte für ein neues Gebäudeenergiegesetz verständigt. Zwei Punkte stehen dabei besonders im Fokus: der Wegfall der 65-Prozent-Regel und die künftige Rolle von Gasheizungen.

Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe
Die unter dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck eingeführte 65-Prozent-Regel soll gestrichen werden. Diese hatte vorgesehen, dass neu eingebaute Heizungen spätestens ab Mitte 2028 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden müssen. Mit der Abschaffung dieses zentralen Paragraphen entfällt die gesetzliche Verpflichtung, beim Heizungstausch eine feste Erneuerbaren-Quote einzuhalten. Das geplante neue Gesetz soll ausdrücklich keinen verpflichtenden Austausch funktionierender Heizsysteme vorsehen. Stattdessen ist ein technologieoffener Ansatz vorgesehen. Künftig soll ein Katalog unterschiedlicher Heizoptionen genannt werden – von Wärmepumpen über Fernwärme bis hin zu hybriden Systemen oder Biomasseheizungen. Ziel ist es, mehr Wahlfreiheit zu ermöglichen und Innovationen offenzuhalten.

Perspektive für Gasheizungen
Ein generelles Verbot für den Neueinbau von Gasheizungen ist nicht geplant. Öl- und Gasheizungen sollen weiterhin zulässig bleiben. Damit wird der Grundsatz der Technologieoffenheit betont. Gleichzeitig setzen die Koalitionspartner auf einen anderen Steuerungsmechanismus: Für neue Gasheizungen soll ab 2029 ein verpflichtender Anteil an Biogas von mindestens zehn Prozent gelten. Dieser Anteil soll in mehreren Stufen bis 2040 weiter steigen – ein Modell, das als „Biotreppe“ bezeichnet wird.
Für bestehende Gasheizungen sollen künftig die Energielieferanten in die Pflicht genommen werden. Ab 2028 ist eine zunächst geringe, schrittweise steigende Quote für klimafreundliche Gase vorgesehen. Als Optionen gelten unter anderem Biomethan sowie verschiedene Wasserstoffarten – etwa grüner oder blauer Wasserstoff. Die konkrete Ausgestaltung der Quoten soll das Bundeswirtschaftsministerium in den kommenden Wochen vorlegen.

Was bedeuten diese Änderungen?
Für Eigentümer bedeutet der Wegfall der 65-Prozent-Regel zunächst mehr Flexibilität bei der Wahl eines Heizsystems. Gleichzeitig gewinnen die Themen CO₂-Preis, Gasqualität und künftige Beimischungsquoten an Bedeutung. Für Gasversorger und Netzbetreiber rückt damit die schrittweise Dekarbonisierung der Gasversorgung stärker in den Fokus. Wie sich die konkreten gesetzlichen Regelungen entwickeln, bleibt im weiteren Gesetzgebungsverfahren abzuwarten. 

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen (VkU)

 

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