Infos zum Strom vom EW Goldbach-Hösbach
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Allgemeiner Tarif

Sicher und gut: Der Grundversorgungstarif

Ohne Aufwand, einfach und mit der vollen Flexibilität: Das ist der Grundversorgungstarif und die einfachste Möglichkeit des Strombezugs – mit der gewohnten Qualität und Sicherheit, die die Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG auszeichnet.

Ab 2026 versorgen wir Sie ausschließlich mit 100 % Ökostrom!

Zusätzlich erhalten Sie für einen Aufpreis von nur 1,00 ct./kWh (CITYregio) auf Ihren aktuellen Tarif Ökostrom erzeugt in Anlagen in Deutschland. So fördern Sie noch regionale Klimaprojekte. Sprechen Sie uns einfach an.

Preisübersicht

gültig ab 01.01.2025

Allgemeiner Tarif
netto
brutto*

Grundpreis/Monat

netto 7,44 €

brutto* 8,85 €

Arbeitspreis Ct/kWh

netto 30,09 Ct/kWh

brutto* 35,81 Ct/kWh

Allgemeiner Tarif mit Schwachlastregelung
netto
brutto*

Grundpreis/Monat

netto 7,44 €

brutto* 8,85 €

Arbeitspreis Ct/kWh

netto HT 31,88 Ct/kWh

brutto* HT 37,94 Ct/kWh

netto NT 25,93 Ct/kWh

brutto* NT 30,86 Ct/kWh

* Die Bruttopreise sind inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (19 %). Die vorgenannten Preise verstehen sich inklusive dem Netznutzungsentgelt, der Mehrbelastung aufgrund des KWK-Gesetzes, der §19 Abs. 2 Strom-NEV-Umlage, der Offshore-Netzumlage, der Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbare Lasten, der Konzessionsabgabe die an die Gemeinde abzuführen ist, sowie der Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom 24.03.1999 (z. Zt. 2,05 Cent/kWh netto). Die Konzessionsabgabe beträgt bei Strom 1,32 Cent/kWh netto.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.

Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 StromGVV steht Ihnen im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung eine Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Preisänderungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsabschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Vertragsbedingungen

  • Vertragslaufzeit: 2 Wochen
  • Kündigungsfrist: 2 Wochen
  • HT – Hochtarif: Dieser Tarif wird für den Stromverbrauch tagsüber berechnet
    (Montag - Freitag in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr)
  • NT – Niedertarif: Dieser Tarif wird für den Stromverbrauch nachts berechnet
    (Montag - Freitag in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr, sowie Samstag und Sonntag von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr)

Grundversorgungstarif gem. § 36 Energiewirtschaftsgesetz

Der Allgemeine Tarif entspricht den allgemeinen Preisen bzw. dem allgemeinen Tarif für Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz gemäß der „Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV).

Ersatzversorgungstarif gem. § 38 Energiewirtschaftsgesetz

gültig ab 01.01.2025

Ersatzversorgungstarif
netto
brutto*

Grundpreis/Monat

netto 7,44 €

brutto* 8,85 €

Arbeitspreis Ct/kWh

netto 30,09 Ct/kWh

brutto* 35,81 Ct/kWh

Ersatzversorgungstarif mit Schwachlastregelung
netto
brutto*

Grundpreis/Monat

netto 7,44 €

brutto* 8,85 €

Arbeitspreis Ct/kWh

netto HT 31,88 Ct/kWh

brutto* HT 37,94 Ct/kWh

netto NT 25,93 Ct/kWh

brutto* NT 30,86 Ct/kWh

* Die Bruttopreise sind inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (19 %). Die vorgenannten Preise verstehen sich inklusive dem Netznutzungsentgelt, der Mehrbelastung aufgrund des KWK-Gesetzes, der §19 Abs. 2 Strom-NEV-Umlage, der Offshore-Netzumlage, der Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbare Lasten, der Konzessionsabgabe die an die Gemeinde abzuführen ist, sowie der Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom 24.03.1999 (z. Zt. 2,05 Cent/kWh netto). Die Konzessionsabgabe beträgt bei Strom 1,32 Cent/kWh netto.

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