Allgemeiner Tarif
Sicher und gut: Der Grundversorgungstarif
Ohne Aufwand, einfach und mit der vollen Flexibilität: Das ist der Grundversorgungstarif und die einfachste Möglichkeit des Strombezugs – mit der gewohnten Qualität und Sicherheit, die die Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG auszeichnet.
Ab 2026 versorgen wir Sie ausschließlich mit 100 % Ökostrom!
Zusätzlich erhalten Sie für einen Aufpreis von nur 1,00 ct./kWh (CITYregio) auf Ihren aktuellen Tarif Ökostrom erzeugt in Anlagen in Deutschland. So fördern Sie noch regionale Klimaprojekte. Sprechen Sie uns einfach an.
Preisübersicht
gültig ab 01.01.2025
Grundpreis/Monat
netto 7,44 €
brutto* 8,85 €
Arbeitspreis Ct/kWh
netto 30,09 Ct/kWh
brutto* 35,81 Ct/kWh
Grundpreis/Monat
netto 7,44 €
brutto* 8,85 €
Arbeitspreis Ct/kWh
netto HT 31,88 Ct/kWh
brutto* HT 37,94 Ct/kWh
netto NT 25,93 Ct/kWh
brutto* NT 30,86 Ct/kWh
* Die Bruttopreise sind inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (19 %). Die vorgenannten Preise verstehen sich inklusive dem Netznutzungsentgelt, der Mehrbelastung aufgrund des KWK-Gesetzes, der §19 Abs. 2 Strom-NEV-Umlage, der Offshore-Netzumlage, der Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbare Lasten, der Konzessionsabgabe die an die Gemeinde abzuführen ist, sowie der Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom 24.03.1999 (z. Zt. 2,05 Cent/kWh netto). Die Konzessionsabgabe beträgt bei Strom 1,32 Cent/kWh netto.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 StromGVV steht Ihnen im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung eine Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Preisänderungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsabschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
Vertragsbedingungen
- Vertragslaufzeit: 2 Wochen
- Kündigungsfrist: 2 Wochen
- HT – Hochtarif: Dieser Tarif wird für den Stromverbrauch tagsüber berechnet
(Montag - Freitag in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr) - NT – Niedertarif: Dieser Tarif wird für den Stromverbrauch nachts berechnet
(Montag - Freitag in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr, sowie Samstag und Sonntag von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr)
Grundversorgungstarif gem. § 36 Energiewirtschaftsgesetz
Der Allgemeine Tarif entspricht den allgemeinen Preisen bzw. dem allgemeinen Tarif für Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz gemäß der „Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV).
Ersatzversorgungstarif gem. § 38 Energiewirtschaftsgesetz
gültig ab 01.01.2025
Grundpreis/Monat
netto 7,44 €
brutto* 8,85 €
Arbeitspreis Ct/kWh
netto 30,09 Ct/kWh
brutto* 35,81 Ct/kWh
Grundpreis/Monat
netto 7,44 €
brutto* 8,85 €
Arbeitspreis Ct/kWh
netto HT 31,88 Ct/kWh
brutto* HT 37,94 Ct/kWh
netto NT 25,93 Ct/kWh
brutto* NT 30,86 Ct/kWh
* Die Bruttopreise sind inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (19 %). Die vorgenannten Preise verstehen sich inklusive dem Netznutzungsentgelt, der Mehrbelastung aufgrund des KWK-Gesetzes, der §19 Abs. 2 Strom-NEV-Umlage, der Offshore-Netzumlage, der Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbare Lasten, der Konzessionsabgabe die an die Gemeinde abzuführen ist, sowie der Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom 24.03.1999 (z. Zt. 2,05 Cent/kWh netto). Die Konzessionsabgabe beträgt bei Strom 1,32 Cent/kWh netto.




