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Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG

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Umlagenprivilegierung Wärmepumpe

Eigenerklärung zur Geltendmachung der Umlageprivilegierung der KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)

Hiermit erklären wir:

Meine Daten
Ok
Bitte wählen Sie die gewünschte Anrede aus.
Ok
Bitte geben Sie Ihren Vornamen ein.
Ok
Bitte geben Sie Ihren Nachnamen ein.
Ok
Bitte geben Sie Ihre Straße und Hausnummer an.
Ok
Bitte geben Sie Ihre Postleitzahl an.
Ok
Bitte geben Sie Ihren Wohnort an.
Ok
Bitte geben Sie Ihre E-Mail Adresse an. Achten Sie auf die korrekte Schreibweise wie z.B. email@domain.de
Abnahmestelle
Ok
Bitte geben Sie die Straße und Hausnummer der Abnahmestelle an.
Ok
Bitte geben Sie die Postleitzahl der Abnahmestelle an.
Ok
Bitte geben Sie den Ort der Abnahmestelle an.
Ok
Bitte geben Sie die Marktlokation der Wäremepumpe an.

Sollten Sie mehrere Abnahmestellen zeitgleich melden wollen, übersenden Sie uns eine ausführliche, mit allen relevanten Punkten befüllte, Excel-Datei.

Die Erklärung ist nur wirksam, wenn folgende zwei Aussagen durch Ankreuzen bestätigt, werden:

Ok
Sie müssen durch anklicken bestätigen das der Letzverbraucher kein Unternehmen in Schwierigkeiten ist.

Als „Unternehmen“ definiert § 2 Nr. 19 EnFG jeden Rechtsträger, der einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nachhaltig mit eigener Gewinnerzielungsabsicht betreibt.
Als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014, S. 1)“.

Ok
Sie müssen durch anklicken bestätigen das gegen den betroffenen Letztverbraucher keine offenen Rückforderungsansprüche bestehen.

Ich/wir versichere/n, dass die hier gemachten Angaben korrekt sind. Jegliche Änderungen dazu sind der der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG unverzüglich mitzuteilen.

Mir/uns ist bekannt, dass die vorgenannten Angaben subventionserheblich im Sinne des § 264 Abs. 9 des Strafgesetzbuches (StGB) ist und dass ein Subventionsbetrug nach § 264 StGB strafbar ist.

Wichtige Hinweise: Eine Abgabe der Meldung nach dem 31.03. eines Kalenderjahres führt zur Zahlungspflicht in Höhe von 100 % der Umlagen. Bitte beachten Sie § 52 Abs. 1 EnFG (Erstantrag), § 52 Abs. 2 EnFG (Folgeantrag) sowie damit verbunden § 53 Abs. 1 EnFG.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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