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Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG
Telefon: 06021/3347-0 Telefax: 06021/3347-47
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Eigenerklärung zur Geltendmachung der Umlageprivilegierung der KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Hiermit erklären wir:
Sollten Sie mehrere Abnahmestellen zeitgleich melden wollen, übersenden Sie uns eine ausführliche, mit allen relevanten Punkten befüllte, Excel-Datei.
Die Erklärung ist nur wirksam, wenn folgende zwei Aussagen durch Ankreuzen bestätigt, werden:
Als „Unternehmen“ definiert § 2 Nr. 19 EnFG jeden Rechtsträger, der einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nachhaltig mit eigener Gewinnerzielungsabsicht betreibt. Als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014, S. 1)“.
Ich/wir versichere/n, dass die hier gemachten Angaben korrekt sind. Jegliche Änderungen dazu sind der der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG unverzüglich mitzuteilen.
Mir/uns ist bekannt, dass die vorgenannten Angaben subventionserheblich im Sinne des § 264 Abs. 9 des Strafgesetzbuches (StGB) ist und dass ein Subventionsbetrug nach § 264 StGB strafbar ist.
Wichtige Hinweise: Eine Abgabe der Meldung nach dem 31.03. eines Kalenderjahres führt zur Zahlungspflicht in Höhe von 100 % der Umlagen. Bitte beachten Sie § 52 Abs. 1 EnFG (Erstantrag), § 52 Abs. 2 EnFG (Folgeantrag) sowie damit verbunden § 53 Abs. 1 EnFG.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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