Erdgas vom EW Goldbach-Hösbach
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Allgemeine Erdgaspreise für die Grundversorgung

Sicher und gut: Der Grundversorgungstarif

Einfach, zuverlässig und mit der vollen Flexibilität: Das ist der Grundversorgungstarif: die einfachste Möglichkeit, Erdgas zu beziehen. Plus der gewohnten Qualität und Sicherheit, die die Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG auszeichnet.

Und mit unserer Bestpreisabrechnung werden Sie automatisch in die für Sie günstigste Tarifstufe eingestuft. Das heißt, Sie werden immer zu den günstigsten Konditionen des EWG abgerechnet – ganz gleich, wie viel Erdgas Sie verbrauchen.

Preisübersicht

gültig ab 01.01.2024

Kleinverbrauchstarif
netto
brutto*

Grundpreis/Monat

netto 2,56 €

brutto* 2,74 €

Arbeitspreis*1 Ct/kWh

netto 11,37 Ct/kWh

brutto* 12,17 Ct/kWh

Grundpreistarif
netto
brutto*

Grundpreis/Monat

netto 7,16 €

brutto* 7,66 €

Arbeitspreis*1 Ct/kWh

netto 9,58 Ct/kWh

brutto* 10,25 Ct/kWh

* Die vorstehenden Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer mit 19 %. Die Bruttopreisangaben sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
*1 Die Arbeitspreise enthalten eine Konzessionsabgabe, die an die Gemeinden abgeführt wird (0,51 Ct/kWh, 0,55 Ct/kWh im Kleinverbrauchs- und Grundpreistarif bzw. 0,22 Ct/kWh, 0,24 Ct/kWh im Tarif für Etagen- und Zentralheizungen) und die Erdgassteuer (z.Zt. 0,55 Ct/kWh, 0,59 Ct/kWh).
Außerdem sind die Kosten für den Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in der jeweils geltenden Höhe inbegriffen. Dieser sog. „CO2-Preis“ ist gesetzlich festgelegt und wird erstmals ab 2021 erhoben. Nach aktueller Rechtslage beträgt der Preis für ein Emissionszertifikat 25 € pro Tonne im Jahr 2021 und soll jährlich bis 2025 auf 55 € pro Tonne ansteigen.

Vertragsbedingungen

  • Vertragslaufzeit: 2 Wochen
  • Kündigungsfrist: 2 Wochen

Grundversorgungstarif gem. § 36 Energiewirtschaftsgesetz

Der Allgemeine Tarif entspricht den allgemeinen Preisen bzw. dem allgemeinen Tarif für Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz gemäß der „Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV).