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Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG

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25.10.2022

Beschaffungsumlage fällt weg, niedriger Mehrwertsteuersatz

E-Werk gibt Erleichterungen beim Erdgaspreis an Kunden weiter

Haushalte und Unternehmen in Deutschland sollen bei den Energiekosten entlastet werden. Dazu hat die Bundesregierung kurzfristig die umstrittene Erdgasbeschaffungsumlage gekippt und Änderungen bei der Besteuerung vorgenommen. Gleichzeitig wurde ein umfangreicher Abwehrschirm angekündigt. Das Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach gibt diese Entlastungen in vollem Umfang an die Kunden weiter.

Am deutlichsten macht sich der Wegfall der Beschaffungsumlage zum 1. Oktober 2022 bemerkbar. Damit sinkt der Erdgaspreis um 2,879 ct/kWh (brutto). Zusätzlich entlastend wirkt sich die Tatsache aus, dass die Mehrwertsteuer auf den Erdgaspreis von 19 auf sieben Prozent gesenkt wird.

„Wir freuen uns sehr, dass die Beschaffungsumlage doch noch gestoppt wurde, trotz der sehr kurzfristigen Entscheidung zwei Tage vor dem geplanten Einführungstermin. Das sind gute Nachrichten für unsere Kunden. Es bedeutet, dass der Arbeitspreis nicht, wie im August schriftlich angekündigt, um die Gasbeschaffungsumlage steigt und sich auch die niedrigere Mehrwertsteuer bemerkbar macht“, berichtet Alex Schalkhas, Geschäftsführer des Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co, KG.

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