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Stromkennzeichnung

Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes

Um dem Kunden mehr Transparenz und Information zu geben, hat die Europäische Union die Stromkennzeichnungspflicht erlassen. Hier gilt die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Juni 2003. Diese Richtlinie wurde am 07. Juli 2005 als § 42 in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen.

Dabei geht es darum, dass alle Energieversorgungsunternehmen ausweisen müssen, wie sich ihr Energiemix (Kernkraft, fossile und erneuerbare Energien) zusammensetzt. Zudem wird Auskunft über die Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall) gegeben. Als Vergleich werden die Werte des deutschen Durchschnitts aufgeführt.

Stromkennzeichnung für das Jahr 2023

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 22. Mai 2023.
Angaben auf der Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2022.

>Stromkennzeichnung für das Jahr 2023

Der Gesamtenergieträgermix der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG setzt sich zusammen aus 4,5 % Kernkraft, 50,9 % Kohle, 13,5 % Erdgas, 1,5 % sonstigen fossilen Energieträgern und 29,6 % erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage. Damit ergibt sich eine verbundene Umweltauswirkung von 0,0001 g/kWh radioaktivem Abfall und 556 g/kWh CO2-Emission.

Unser Ökostromprodukt (mit RECS-Zertifikaten) besteht zu 41,1 % aus erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert aus der EEG-Umlage und zu 58,9 % aus erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage. Dabei entstehen weder CO2-Emissionen noch radioaktiver Abfall.

Der verbleibende Energieträgermix der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG setzt sich zusammen aus 2,0 % Kernkraft, 22,5 % Kohle, 6,0 % Erdgas, 0,7 % sonstigen fossilen Energieträgern, 9,9 % erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert aus der EEG-Umlage sowie 58,9 % erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage. Damit ergibt sich eine verbundene Umweltauswirkung von 0,0001 g/kWh radioaktivem Abfall und 246 g/kWh CO2-Emission.

Die Durchschnittswerte der Stromerzeuger in Deutschland im Vergleich setzten sich zusammen aus 6,6 % Kernkraft, 32,5 % Kohle, 10,8 % Erdgas, 1,2 % sonstigen fossilen Energieträgern, 8,2 % aus erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert aus der EEG-Umlage sowie 40,7 % erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage. Damit ergibt sich eine verbundene Umweltauswirkung von 0,0002 g/kWh radioaktivem Abfall und 377 g/kWh CO2-Emission.