Infos zum Strom vom EW Goldbach-Hösbach
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Stromkennzeichnung

Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes

Um dem Kunden mehr Transparenz und Information zu geben, hat die Europäische Union die Stromkennzeichnungspflicht erlassen. Hier gilt die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Juni 2003. Diese Richtlinie wurde am 07. Juli 2005 als § 42 in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen.

Dabei geht es darum, dass alle Energieversorgungsunternehmen ausweisen müssen, wie sich ihr Energiemix (Kernkraft, fossile und erneuerbare Energien) zusammensetzt. Zudem wird Auskunft über die Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall) gegeben. Als Vergleich werden die Werte des deutschen Durchschnitts aufgeführt.

Stromkennzeichnung für das Jahr 2024

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 22. Dezember 2023.
Angaben auf der Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2024.

Grafik zur Zusammensetzung des Stroms in Deutschland nach Energieträgern

Der Gesamtenergieträgermix der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG setzt sich zusammen aus 43,1 % Kohle, 30,9 % Erdgas, 2,1 % sonstigen fossilen Energieträgern und 23,9 % erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage. Damit ergibt sich eine verbundene Umweltauswirkung von 0,0000 g/kWh radioaktivem Abfall und 563 g/kWh CO2-Emission.

Unser Ökostromprodukt (mit RECS-Zertifikaten) besteht zu 50,9 % aus erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert aus der EEG-Umlage und zu 49,1 % aus erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage. Dabei entstehen weder CO2-Emissionen noch radioaktiver Abfall.

Der verbleibende Energieträgermix der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG setzt sich zusammen aus 23,9 % Kohle, 17,1 % Erdgas, 1,1 % sonstigen fossilen Energieträgern, 7,0 % erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert aus der EEG-Umlage sowie 50,9 % erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage. Damit ergibt sich eine verbundene Umweltauswirkung von 0,0000 g/kWh radioaktivem Abfall und 312 g/kWh CO2-Emission.

Die Durchschnittswerte der Stromerzeuger in Deutschland im Vergleich setzten sich zusammen aus 22,8 % Kohle, 13,4 % Erdgas, 1,5 % sonstigen fossilen Energieträgern, 11,4 % aus erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert aus der EEG-Umlage sowie 50,9 % erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage. Damit ergibt sich eine verbundene Umweltauswirkung von 0,0000 g/kWh radioaktivem Abfall und 298 g/kWh CO2-Emission.

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