Stromkennzeichnung
Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes
Um dem Kunden mehr Transparenz und Information zu geben, hat die Europäische Union die Stromkennzeichnungspflicht erlassen. Hier gilt die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Juni 2003. Diese Richtlinie wurde am 07. Juli 2005 als § 42 in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen.
Dabei geht es darum, dass alle Energieversorgungsunternehmen ausweisen müssen, wie sich ihr Energiemix (Kernkraft, fossile und erneuerbare Energien) zusammensetzt. Zudem wird Auskunft über die Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall) gegeben. Als Vergleich werden die Werte des deutschen Durchschnitts aufgeführt.
Stromkennzeichnung für das Jahr 2021
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 2021, auf Basis 2020.
Der Gesamtenergieträgermix der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG setzt sich zusammen aus 34,3 % Kernkraft, 36,0 % Kohle, 15,2 % Erdgas, 1,6 % aus sonstigen fossilen Energieträgern und 12,9 % aus erneuerbarer Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage. Damit ergibt sich eine verbundene Umweltauswirkung von 0,0009 g/kWh radioaktivem Abfall und 431 g/kWh CO2-Emission.
Unser Ökostromprodukt (mit RECS-Zertifikaten) besteht zu 65,0 % aus erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage und zu 35,0 % aus erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage. Dabei entstehen weder CO2-Emissionen noch radioaktiver Abfall.
Der verbleibende Energieträgermix der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG setzt sich zusammen aus 12,4 % Kernkraft, 13,0 % Kohle, 5,5 % Erdgas, 0,6 % aus sonstigen fossilen Energieträgern und 3,5 % aus erneuerbarer Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage. Damit ergibt sich eine verbundene Umweltauswirkung von 0,0003 g/kWh radioaktivem Abfall und 156 g/kWh CO2-Emission.
Die Durchschnittswerte der Stromerzeuger in Deutschland im Vergleich setzten sich zusammen aus 12,4 % Kernkraft, 24,0 % Kohle, 13,3 % Erdgas, 1,3 % aus sonstigen fossilen Energieträgern und 4,1 % aus erneuerbarer Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage. Damit ergibt sich eine verbundene Umweltauswirkung von 0,0003 g/kWh radioaktivem Abfall und 310 g/kWh CO2-Emission.