Stromkennzeichnung
Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes
Um dem Kunden mehr Transparenz und Information zu geben, hat die Europäische Union die Stromkennzeichnungspflicht erlassen. Hier gilt die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Juni 2003. Diese Richtlinie wurde am 07. Juli 2005 als § 42 in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen.
Dabei geht es darum, dass alle Energieversorgungsunternehmen ausweisen müssen, wie sich ihr Energiemix (Kernkraft, fossile und erneuerbare Energien) zusammensetzt. Zudem wird Auskunft über die Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall) gegeben. Als Vergleich werden die Werte des deutschen Durchschnitts aufgeführt.
Stromkennzeichnung für das Jahr 2022
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 2021, auf Basis 2021.
Der Gesamtenergieträgermix der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG setzt sich zusammen aus 36,6 % Kernkraft, 34,2 % Kohle, 14,8 % Erdgas, 1,4 % aus sonstigen fossilen Energieträgern und 13,9 % aus erneuerbarer Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage. Damit ergibt sich eine verbundene Umweltauswirkung von 0,0010 g/kWh radioaktivem Abfall und 402 g/kWh CO2-Emission.
Unser Ökostromprodukt (mit RECS-Zertifikaten) besteht zu 57,2 % aus erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage und zu 42,8 % aus erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage. Dabei entstehen weder CO2-Emissionen noch radioaktiver Abfall.
Der verbleibende Energieträgermix der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG setzt sich zusammen aus 16,5 % Kernkraft, 15,4 % Kohle, 6,7 % Erdgas, 0,6 % aus sonstigen fossilen Energieträgern und 3,6 % aus erneuerbarer Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage. Damit ergibt sich eine verbundene Umweltauswirkung von 0,0004 g/kWh radioaktivem Abfall und 181 g/kWh CO2-Emission.
Die Durchschnittswerte der Stromerzeuger in Deutschland im Vergleich setzten sich zusammen aus 12,9 % Kernkraft,
28,9 % Kohle, 11,8 % Erdgas, 1,2 % aus sonstigen fossilen Energieträgern und
6,0 % aus erneuerbarer Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage. Damit ergibt sich eine verbundene Umweltauswirkung
von 0,0003 g/kWh radioaktivem Abfall und 350 g/kWh CO