
24h-Lieferantenwechsel – Neue Fristen bei Anmeldung und Abmeldung
Ab dem 6. Juni 2025 wird der Wechsel des Stromanbieters innerhalb eines Werktags möglich sein. Grundsätzlich bleibt der Ablauf eines Anbieterwechsels gleich. Neu ist jedoch, dass die technischen Prozesse zur Anmeldung beim Netzbetreiber innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein müssen.
Rechtliche Grundlage
Möglich wird das durch neue Vorgaben der Bundesnetzagentur, die eine einheitliche und digitalisierte Kommunikation
zwischen Energieversorgern und Netzbetreibern vorschreibt. Die Änderungen ergeben sich aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.
Was ändert sich bei einem Umzug?
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Sie ziehen aus und melden Ihren Vertrag für die alte Wohnung erst nach dem Auszug ab.
Grundsätzlich müssen Sie so lange die Stromkosten zahlen, bis Sie sich abgemeldet haben. Melden Sie sich frühzeitig ab – sonst zahlen Sie weiter, selbst wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist. -
Sie ziehen ein und melden Ihren Vertrag erst nach dem Einzug an.
Ohne vorherige Anmeldung starten Sie automatisch in der Grundversorgung – meist teurer als andere Tarife. Melden Sie sich rechtzeitig an, um vom ersten Tag an zu sparen. -
Sie ziehen um und melden sich mind. 14 Tage vor Ihrem Umzug bei uns.
Informieren Sie uns rechtzeitig – so kann Ihr Vertrag reibungslos für Ihre neue Adresse übernommen werden und weitere Kosten vermieden werden. - An- und Abmeldung mindestens 14 Tage im Voraus
- Keine rückwirkenden Ein- und Auszugsmeldungen mehr möglich
- Stromversorgung wird bei Lücken durch Grundversorgung sichergestellt
- Zählerstand bei Ein- und Auszug dokumentieren (z. B. per Übergabeprotokoll)
- Ihre Vertragsbedingungen bleiben unverändert
1. Umzug: An- und Abmeldung nur noch im Voraus
Ab sofort sind rückwirkende An- oder Abmeldungen nicht mehr möglich. Statt wie bisher bis zu sechs Wochen rückwirkend, müssen Umzüge jetzt im Voraus gemeldet werden – idealerweise mindestens 14 Tage vorher.
2. Vertragsbedingungen bleiben gleich
Die beschleunigten Prozesse haben keinen Einfluss auf Ihre Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen. Auch wenn der Wechsel nun innerhalb von 24 Stunden möglich ist, gelten die bestehenden vertraglichen Regelungen weiterhin.
3. MaLo-ID statt Zählernummer
Künftig wird neben der Zählernummer auch die Marktlokations-ID (MaLo-ID) eine wichtige Rolle spielen. Diese eindeutige Kennung Ihrer Verbrauchsstelle benötigen Sie zum Beispiel bei der An- oder Abmeldung – Sie finden sie in Ihren Vertragsunterlagen.
Was bedeutet die Änderung konkret?
Ein rechtzeitiger Kontakt mit Ihrem Stromanbieter verhindert unnötige Zusatzkosten.
Beispiele aus der Praxis:
Die wichtigsten Punkte im Überblick!
Häufig gestellte Fragen
Dadurch muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein. Daher wird die Änderung auch "Lieferantenwechsel in 24 Stunden" genannt. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind mit den neuen Regeln dann nicht mehr möglich.
Die Zählernummer kann sich zum Beispiel durch einen Zählerwechsel ändern. Damit die Lieferstelle dennoch jederzeit eindeutig zu identifizieren ist, wurde ihr auch eine Marktlokation-Identifikationsnummer (MaLo-ID) zugeordnet.
Diese besteht aus 11 Ziffern und ändert sich nicht. Sie finden Sie auf Ihrer letzten Energierechnung oder Sie fragen Ihren Netzbetreiber danach.
Ab dem 06. Juni 2025 gilt die neue rechtliche Vorgabe, dass Stromverträge immer im Voraus an- oder abgemeldet werden müssen. Das bedeutet, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht zulässig sind. Daher ist es wichtig, Ein- oder Auszüge rechtzeitig zu melden – nach Möglichkeit 14 Tage im Voraus. Informieren Sie uns am besten direkt, sobald Ihr Mietvertrag unterzeichnet ist oder Sie Ihre Kündigung eingereicht haben.
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Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.