
Änderungen bei An- und Abmeldungen von Stromverträgen (Stichwort: 24h-Lieferantenwechsel)
Ab dem 6. Juni 2025 wird der prozesstechnische Wechsel des Stromanbieters innerhalb eines Werktags möglich sein. Grundsätzlich bleibt der Ablauf eines Anbieterwechsels aber gleich. Neu ist jedoch, dass keine rückwirkenden Ummeldungen mehr möglich sind – auch nicht bei Umzügen.
Rechtliche Grundlage
Möglich wird das durch neue Vorgaben der Bundesnetzagentur, die eine einheitliche und digitalisierte Kommunikation
zwischen Energieversorgern und Netzbetreibern vorschreibt. Die Änderungen ergeben sich aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.
Was ändert sich bei einem Umzug?
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Sie ziehen aus und melden Ihren Vertrag für die alte Wohnung erst nach dem Auszug ab.
Grundsätzlich müssen Sie so lange die Stromkosten zahlen, wie Ihr Vertrag läuft. Beachten Sie dabei bitte auch Ihre Kündigungsfrist. Melden Sie sich frühzeitig ab – sonst zahlen Sie weiter, selbst wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist. -
Sie ziehen ein und melden Ihren Vertrag erst nach dem Einzug an.
Bemühen Sie sich bitte frühzeitig um die Anmeldung der Stromversorgung bei Ihrem Stromanbieter. Eine rückwirkende Ummeldung ist nicht möglich. Bei der Abmeldung des vorherigen Vertragspartners startet – automatisch mit Stromentnahme – die Belieferung im Rahmen der Grundversorgung. Melden Sie sich also rechtzeitig an, um vom ersten Tag in einem unserer Sondertarife zu sparen. - An- und Abmeldung mindestens 14 Tage im Voraus
- Keine rückwirkenden Ein- und Auszugsmeldungen mehr möglich
- Stromversorgung wird bei Lücken durch Grundversorgung sichergestellt
- Zählerstand bei Ein- und Auszug dokumentieren (z. B. per Übergabeprotokoll)
- Ihre Vertragsbedingungen bleiben unverändert
1. Umzug: An- und Abmeldung nur noch im Voraus
Ab sofort sind rückwirkende An- oder Abmeldungen nicht mehr möglich. Statt wie bisher bis zu sechs Wochen rückwirkend, müssen Umzüge jetzt im Voraus gemeldet werden – mindestens 14 Tage vorher. Wenn ein Vertrag nicht gekündigt wird, läuft dieser unverändert weiter. Kümmern Sie sich deshalb bitte rechtzeitig um die Ummeldung, damit Sie nicht den Verbrauch Ihres Nachmieters mitbezahlen müssen.
2. Vertragsbedingungen bleiben gleich
Die beschleunigten Prozesse haben keinen Einfluss auf Ihre Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen. Auch wenn der Wechsel nun innerhalb von 24 Stunden möglich ist, gelten die bestehenden vertraglichen Regelungen weiterhin.
3. MaLo-ID statt Zählernummer
Künftig wird neben der Zählernummer auch die Marktlokations-ID (MaLo-ID) eine wichtige Rolle spielen. Diese eindeutige Kennung Ihrer Verbrauchsstelle benötigen Sie zum Beispiel bei der An- oder Abmeldung – Sie finden sie zum Beispiel auf Ihrer Abrechnung oder in den Vertragsunterlagen.
Was bedeutet die Änderung konkret?
Ein rechtzeitiger Kontakt mit Ihrem Stromanbieter verhindert unnötigen Ärger und Zusatzkosten.
Beispiele aus der Praxis:
Zur Anmeldung
Zur Abmeldung/Kündigung
Die wichtigsten Punkte im Überblick!
Häufig gestellte Fragen
Dadurch muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein. Daher wird die Änderung auch "Lieferantenwechsel in 24 Stunden" genannt. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind mit den neuen Regeln dann nicht mehr möglich.
Die Zählernummer kann sich zum Beispiel durch einen Zählerwechsel ändern. Damit die Lieferstelle dennoch jederzeit eindeutig zu identifizieren ist, wurde ihr auch eine Marktlokation-Identifikationsnummer (MaLo-ID) zugeordnet.
Diese besteht aus 11 Ziffern und ändert sich nicht. Sie finden Sie auf Ihrer letzten Energierechnung oder Sie fragen Ihren Netzbetreiber danach.
Wichtig: Mit der MaLo-ID können Versorger Ihren Vertrag mit einem anderen Versorger im Wege des automatisierten Wechselprozesses kündigen. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie die MaLo-ID nicht an unberechtigte Stellen weitergeben. Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn Sie einen Anruf von Ihrem vermeintlichen Energieversorger erhalten.
Ab dem 06. Juni 2025 gilt die neue rechtliche Vorgabe, dass Stromverträge immer im Voraus an- oder abgemeldet werden müssen. Das bedeutet, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht zulässig sind. Daher ist es wichtig, Ein- oder Auszüge rechtzeitig zu melden – mindestens 14 Tage im Voraus. Informieren Sie uns am besten direkt, sobald Ihr Mietvertrag unterzeichnet ist oder Sie Ihre Kündigung eingereicht haben.
Sollten Sie neben Strom noch weitere Energiearten von uns beziehen, werden wir die Bearbeitung möglichst einheitlich handhaben, damit alle Verträge zum gleichen Zeitpunkt abgerechnet werden.
Daher kann es Vermietern auch Ärger und Kosten ersparen, wenn man sich selbst um eine Ummeldung kümmert.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.