Ökostrom Tarife
Für die Umwelt: Unsere Natur-Stromtarife
Bei uns haben Sie sogar die Wahl mit welchem Stromprodukt Sie Ihren Beitrag für den Klimaschutz
leisten wollen, denn bei der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG gibt es zwei verschiedene Ökostromtarife:
entscheiden Sie sich für Strom zu
100 % aus Wasserkraft oder gehen Sie noch einen Schritt weiter und
investieren Sie in den Ausbau erneuerbarer Energien in der Region. Nutzen Sie die Möglichkeit, einen
aktiven Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten.
City Wasserkraft
Der Tarif City Wasserkraft stammt zu 100 % aus Wasserkraft. Der Strom ist frei von CO2-Emissionen und radioaktivem Abfall.
Preisübersicht
gültig ab 01.01.2019
City Wasserkraft ist eine Zusatzvereinbarung zu Ihrem bestehenden Stromliefervertrag. Für einen Aufpreis von 0,36 Cent/kWh (brutto) stellen Sie Ihre Stromlieferung einfach und schnell auf 100 % Strom aus Wasserkraft um.
Mit energreen - für eine saubere Zukunft
Wünschen Sie einen höheren Anteil erneuerbarer Energiequellen bei der Stromerzeugung in unserer Region? Mit unserem Stromprodukt energreen ist dies möglich. Der von Ihnen gezahlte energreen-Aufpreis wird garantiert in neue Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen in unserer Region investiert. Unabhängige Gutachter überprüfen dies regelmäßig.
Preisübersicht
gültig ab 01.01.2019
City energreen Private | netto | brutto* |
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Grundpreis / Monat | 4,39 € | 5,22 € |
Verrechnungspreis | 26,69 € | 31,76 € |
City energreen Family | netto | brutto* |
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Grundpreis / Monat | 8,59 € | 10,22 € |
Verrechnungspreis | 24,76 € | 29,47 € |
City energreen extra 2000 | netto | brutto* |
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Grundpreis / Monat | 8,79 € | 10,46 € |
Verrechnungspreis | HT 27,00 Ct/kWh NT 21,47 Ct/kWh |
HT 32,13 Ct/kWh NT 25,55 Ct/kWh |
* Die Bruttopreise sind inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (19 %). Die vorgenannten Preise verstehen sich inklusive dem Netznutzungsentgelt, der Mehrbelastung aufgrund des EEG- und KWK-Gesetzes, der §19 Abs. 2 Strom-NEV-Umlage, der Offshore-Netzumlage, der Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbare Lasten, der Konzessionsabgabe die an die Gemeinde abzuführen ist, sowie der Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom 24.03.1999 (z. Zt. 2,05 Cent/kWh netto). Die Konzessionsabgabe beträgt bei Strom 1,32 Cent/kWh.
Vertragsbedingungen
- Vertragslaufzeit: 1 Jahr
- Kündigungsfrist: 3 Monate zum Monatsende
Preisblatt Strom gültig ab 01.01.2019 (105 KB)
Preisblatt Strom gültig ab 01.01.2018 (54 KB)
Allgemeine Stromlieferbedingungen (76 KB)
Immer für Sie da!
Frau Hepp
Telefon: 06021/3347-21
Herr Völker
Telefon: 06021/3347-20
Frau Hock
Telefon: 06021/3347-10
Herr Kölsch
Telefon: 06021/3347-18
Frau Priebe
Telefon: 06021/3347-19
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