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Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG

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Häufige Fragen

Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.

Informationen zur Strom- und Gaspreisbremse der Regierung finden Sie hier.

Fragen zu Ihrer Jahresabrechnung:

Einmal im Jahr erhalten Sie von uns die sogenannte Jahresrechnung.

Die Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG erhebt in einem Jahr 11 Abschläge und erstellt im Monat 12 die Jahresabrechnung. Der 12. Abschlag wird somit mit der Jahresabrechnung verrechnet, aber nicht extra ausgewiesen.

Bei der Bemessung der Höhe Ihres Abschlages gehen wir von den jeweils aktuellen Voraussetzungen aus, d.h. die Abschläge werden auf der Basis der bisherigen Verbräuche und Abschläge festgestellt. Diese werden mit den aktuellen Preisen multipliziert und auf die 12 Abschlagsmonate verteilt.

Die Energiepreisbremsen greifen seit dem 01.01.2023. Da diese Bestandteil der Rechnung sind, ist dieses Datum der Beginn des Abrechnungszeitraumes.

Das hat buchhalterische Gründe. Wenn der Rechnungsbetrag der Energielieferung niedriger ist als Ihre gezahlten Abschläge entsteht ein Guthaben, das mit Minus auszuweisen ist.

Für unsere Kunden hat das keine Auswirkungen. Der Preis blieb das Jahr über identisch, was man auf der Rechnung auch sehen kann. Die Abgrenzung erfolgte aus internen Gründen.

Gründe dafür sind Änderungen von gesetzlichen Umlagen, die systemtechnisch abgegrenzt werden müssen. Für unsere Kunden hat dies keine Auswirkungen, da der Preis identisch bleibt.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Zählzeitdefinitionen) mussten alle Doppeltarifzähler zum 01.01.2023 im System umgebaut werden. Für unsere Kunden hat dies keine Auswirkungen.

Im Falle einer Abmeldung benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Kündigung sowie Ihren Zählerstand am Tag des Mietvertragsende. Für eine Abmeldung nutzen Sie einfach unser Online-Formular im Bereich Service.

Fragen zu Strom:

Hierfür kann es verschiedene Gründe geben. Gerne analysieren wir mit Ihnen zusammen Ihren Stromverbrauch. In unserem Kundenzentrum vor Ort bieten wir Ihnen eine Energieberatung an und stellen Ihnen Informationsmaterial zur Verfügung. Energiespartipps, mit denen Sie ganz einfach bares Geld sparen können, finden Sie auch auf unserer Homepage hier.

Der Preis, den Sie für Strom bezahlen, besteht aus dem Grund- und dem Arbeitspreis. Der Grundpreis ist vertraglich festgelegt, also unabhängig vom eigentlichen Verbrauch. Mit dem Grundpreis werden im Wesentlichen die Kosten für die Bereitstellung des Stroms, des Stromzählers, die Verbrauchsmessung, die Rechnungslegung und das Inkasso abgegolten. Der Arbeitspreis sind die Kosten für den verbrauchten Strom in Cent pro Kilowattstunde, also der Strompreis. Er setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Netznutzung, Stromerzeugung, Ökosteuer, Konzessionsabgabe, KWK, EEG und Mehrwertsteuer. Der Anteil der staatlichen Abgaben liegt heute bei über 50 %.

EEG ist die Abkürzung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Ziel dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen. Das Ziel der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland ist, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30% zu erhöhen. Die Finanzierung erfolgt über die sogenannte EEG-Umlage. Diese wird seit dem 01.04.2000 allen Endverbrauchern über den Strompreis berechnet.

Der Gesamtenergieträgermix der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG setzt sich zusammen Kernenergie, fossiler (z.B. Steinkohle, Erdgas) und sonstiger Energieträger und erneuerbarer Energien (z.B. Wasserkraft, Windenergie, Sonnenenergie). Die genauen aktuellen Zahlen und wie der Bundesdurchschnitt aussieht erfahren Sie hier.

Der Grundpreis ist der Preis für die Bereitstellung der Energie, der Messeinrichtungen, der Verrechnung und des Inkassos. Der Arbeitspreis ist das Entgelt für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh) Strom.

Für die Installation bzw. Beantragung des Stromzählers wenden Sie sich bitte an uns oder an eine Elektroinstallationsfirma Ihrer Wahl. Zum Abschluss Ihres neuen Stromliefervertrages setzen Sie sich bitte mit unseren Mitarbeitern im Kundenzentrum in Verbindung oder kommen Sie einfach persönlich bei uns vorbei.

Wenn ein Kunde in der Nacht (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr = Niedertarifzeit) Strom verbraucht, kann er Kosten einsparen, da der Arbeitspreis in dieser Zeit niedriger ist als in der Hochtarifzeit (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr). Voraussetzung ist ein Doppeltarifzähler. Die Konditionen gelten nur für Kunden, die den Strom zu Heizzwecken verwenden, also über eine elektrische Speicherheizung oder eine Wärmepumpe.

Fragen zu Erdgas:

Die abgelesenen Kubikmeter (m³) werden anhand des Brennwertfaktors in kWh umgerechnet. Der Brennwertfaktor zeigt an, wie viel Wärme in einem m³ Gas enthalten ist. Der Brennwert innerhalb eines Kubikmeters Brennstoff könnte schwanken. Eine Kilowattstunde ist jedoch eine feste Einheit.

Im Prinzip ist Gas geruchlos. Damit Gasundichtigkeiten jedoch frühzeitig erkannt werden, ist ihm ein so genanntes Odormittel beigefügt, um ausströmendes Gas im Gefahrenfall wahrnehmen zu könne. Es wird als alarmierend, chemisch und irritierend wahrgenommen und unbewusst sofort mit Gas in Verbindung gebracht.

Der Grundpreis ist der Preis für die Bereitstellung der Energie, der Messeinrichtungen, der Verrechnung und des Inkassos. Der Arbeitspreis ist das Entgelt für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh) Erdgas.

Für die Installation bzw. Beantragung des Erdgaszählers wenden Sie sich bitte an uns oder an eine Elektroinstallationsfirma Ihrer Wahl. Eine Übersicht dazu finden Sie hier. Zum Abschluss Ihres neuen Erdgasliefervertrages setzen Sie sich bitte mit unseren Mitarbeitern im Kundenzentrum in Verbindung oder kommen Sie einfach persönlich bei uns vorbei.

Die Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG bietet im Rahmen des Wärme-Contracting Heizung und Energie im Paket an. Bei der Umstellung auf eine moderne Erdgas-Brennwertheizung oder ein Mini-Blockheizkraftwerk (BHKW) können Sie bis zu 30 % Ihrer Heizkosten einsparen. Mehr Informationen finden Sie hier.

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Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.