Häufig gestellte Fragen
Fragen und Antworten im Überblick.
Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
Allgemeine Fragen:
An wen wende ich mich bei Fragen zu Energielieferung, Rechnung, Preisen und Tarifen?
Bei Fragen wenden Sie sich entweder persönlich oder telefonisch an unsere Mitarbeiter im Kundenzentrum:
Unsere Öffnungszeiten für Sie:
Montag bis Mittwoch von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Erreichbarkeit:
Sie erreichen unsere Kundenberater telefonisch unter
Telefon: 06021/3347-0
Fax: 06021/3347-47
Mail: ewg@ew-goldbach-hoesbach.de
Ich ziehe um? Welche Angaben benötigen Sie von mir? (An- und Abmeldung)
Im Falle einer Abmeldung benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Kündigung sowie Ihren Zählerstand am
Tag des Mietvertragsende. Für eine Abmeldung nutzen Sie einfach unser Online-Formular im Bereich Service.
Für eine Anmeldung schließen Sie bitte zeitnah vor Beginn des Mietvertrages Ihren Strom- und/oder
Erdgasliefervertrages mit uns ab. Schicken Sie uns anschließend Ihren Zählerstand am Tag des Mietvertragsbeginns.
Für eine Anmeldung nutzen Sie einfach unser Online-Formular im Bereich Service.
Wie oft im Jahr bekomme ich eine Rechnung?
Einmal im Jahr erhalten Sie von uns die sogenannte Jahresrechnung.
Wieso zahle ich nur 11 Abschläge, das Jahr hat doch 12 Monate?
Die Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG erhebt in einem Jahr 11 Abschläge und erstellt
im Monat 12 die Jahresabrechnung. Der 12. Abschlag wird somit mit der Jahresabrechnung verrechnet,
aber nicht extra ausgewiesen.
Wieso ändert sich mein Abschlag jedes Jahr?
Bei der Bemessung der Höhe Ihres Abschlages gehen wir von den jeweils aktuellen Voraussetzungen
aus, d.h. die Abschläge werden auf der Basis der bisherigen Verbräuche und Abschläge festgestellt.
Diese werden mit den aktuellen Preisen multipliziert und auf die 12 Abschlagsmonate verteilt.
Fragen zu Strom:
Mein Stromverbrauch ist zu hoch. Was kann ich tun?
Hierfür kann es verschiedene Gründe geben. Gerne analysieren wir mit Ihnen zusammen Ihren Stromverbrauch.
In unserem Kundenzentrum vor Ort bieten wir Ihnen eine Energieberatung an und stellen Ihnen Informationsmaterial
zur Verfügung. Energiespartipps, mit denen Sie ganz einfach bares Geld sparen können, finden Sie auch auf unserer
Homepage hier.
Wie setzt sich der Preis für eine Kilowattstunde Strom zusammen?
Der Preis, den Sie für Strom bezahlen, besteht aus dem Grund- und dem Arbeitspreis. Der Grundpreis ist vertraglich
festgelegt, also unabhängig vom eigentlichen Verbrauch. Mit dem Grundpreis werden im Wesentlichen die Kosten für die
Bereitstellung des Stroms, des Stromzählers, die Verbrauchsmessung, die Rechnungslegung und das Inkasso abgegolten.
Der Arbeitspreis sind die Kosten für den verbrauchten Strom in Cent pro Kilowattstunde, also der Strompreis. Er setzt
sich aus folgenden Komponenten zusammen: Netznutzung, Stromerzeugung, Ökosteuer, Konzessionsabgabe, KWK, EEG und
Mehrwertsteuer. Der Anteil der staatlichen Abgaben liegt heute bei rund 40 %.
Was versteht man unter EEG?
EEG ist die Abkürzung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Ziel dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und
Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag erneuerbarer Energien
an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen. Das Ziel der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland ist, den
Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30% zu erhöhen. Die Finanzierung
erfolgt über die sogenannte EEG-Umlage. Diese wird seit dem 01.04.2000 allen Endverbrauchern über den Strompreis berechnet.
Wie setzt sich der Strom der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co.KG zusammen?
Der Gesamtenergieträgermix der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG setzt sich zusammen aus 22,3% Kernkraft, 28,2%
fossiler (z.B. Steinkohle, Erdgas) und sonstiger Energieträger und 49,5% erneuerbarer Energien (z.B. Wasserkraft, Windenergie,
Sonnenenergie). Die Durchschnittswerte der Stromerzeuger in Deutschland im Vergleich setzen sich zusammen aus 24,9 % Kernkraft,
57,8 % fossiler und sonstiger Energieträger und 17,3 % erneuerbarer Energien. Somit liegt der Anteil der erneuerbaren Energien
schon heute bei den Elektrizitätswerken Goldbach-Hösbach deutlich über dem Bundesdurchschnitt.
Wofür zahle ich einen Grund- und einen Arbeitspreis?
Der Grundpreis ist der Preis für die Bereitstellung der Energie, der Messeinrichtungen, der Verrechnung und des Inkassos. Der
Arbeitspreis ist das Entgelt für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh) Strom.
Wie und wo beantrage ich einen neuen Stromanschluss?
Für die Installation bzw. Beantragung des Stromzählers wenden Sie sich bitte an uns oder an eine Elektroinstallationsfirma Ihrer Wahl.
Zum Abschluss Ihres neuen Stromliefervertrages setzen Sie sich bitte mit unseren Mitarbeitern im Kundenzentrum in Verbindung oder kommen
Sie einfach persönlich bei uns vorbei.
Wofür steht Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT)?
Wenn ein Kunde in der Nacht (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr = Niedertarifzeit) Strom verbraucht, kann er Kosten einsparen, da der Arbeitspreis
in dieser Zeit niedriger ist als in der Hochtarifzeit (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr). Voraussetzung ist ein Doppeltarifzähler. Die Konditionen
gelten nur für Kunden, die den Strom zu Heizzwecken verwenden, also über eine elektrische Speicherheizung oder eine Wärmepumpe.
Fragen zu Erdgas:
Mein Erdgaszähler misst den Verbrauch in m³, auf meiner Rechnung wird der Verbrauch jedoch in kWh umgerechnet. Warum?
Die abgelesenen Kubikmeter (m³) werden anhand des Brennwertfaktors in kWh umgerechnet. Der Brennwertfaktor zeigt an, wie viel Wärme in einem m³
Gas enthalten ist. Der Brennwert innerhalb eines Kubikmeters Brennstoff könnte schwanken. Eine Kilowattstunde ist jedoch eine feste Einheit.
Wie riecht entwichenes Gas?
Im Prinzip ist Gas geruchlos. Damit Gasundichtigkeiten jedoch frühzeitig erkannt werden, ist ihm ein so genanntes Odormittel beigefügt, um
ausströmendes Gas im Gefahrenfall wahrnehmen zu könne. Es wird als alarmierend, chemisch und irritierend wahrgenommen und unbewusst sofort
mit Gas in Verbindung gebracht.
Wofür zahle ich einen Grund- und einen Arbeitspreis?
Der Grundpreis ist der Preis für die Bereitstellung der Energie, der Messeinrichtungen, der Verrechnung und des Inkassos. Der Arbeitspreis ist
das Entgelt für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh) Erdgas.
Wie und wo beantrage ich einen neuen Erdgasanschluss?
Für die Installation bzw. Beantragung des Erdgaszählers wenden Sie sich bitte an uns oder an eine Elektroinstallationsfirma Ihrer Wahl.
Eine Übersicht dazu finden Sie hier. Zum Abschluss Ihres neuen Erdgasliefervertrages setzen Sie sich bitte mit unseren
Mitarbeitern im Kundenzentrum in Verbindung oder kommen Sie einfach persönlich bei uns vorbei.
Bieten Sie Förderprogramme beim Erdgas an?
Die Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG bietet im Rahmen des Wärme-Contracting Heizung und Energie im Paket an. Bei der Umstellung auf eine moderne
Erdgas-Brennwertheizung oder ein Mini-Blockheizkraftwerk (BHKW) können Sie bis zu 30 % Ihrer Heizkosten einsparen. Mehr Informationen finden Sie
hier.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.
Immer für Sie da!
Elektrizitätswerk
Goldbach-Hösbach
Telefon: 06021/3347-0
Telefax: 06021/3347-47
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